Oberer Geisberg 12
96129 Geisfeld

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Liebe(r) BesucherIn unserer Homepage „Lebenswertes Geisfeld“,

wir freuen uns, Sie auf unserer Internetseite begrüßen zu dürfen. Wir laden Sie ein, sich mit unserem schönen Dorf Geisfeld und unserem primären Anliegen, dem Bau der Umgehungsstraßen auf einer sachlichen Ebene auseinanderzusetzen. Ziel ist es, dass Sie sich dazu selbst eine fundierte Meinung bilden können. 

Wir nehmen wahr und befürchten, dass momentan bezüglich der Forderung „mehr Sicherheit und Lebensqualität für Geisfeld durch den Bau der Süd- und Westumgehung“ von Seiten der Gemeinde Strullendorf Stillstand herrscht bzw. unter Ausschluss der Öffentlichkeit fehlerhafte und nicht wieder gut zu machende Weichen für die Zukunft gestellt werden. 

Mit Hilfe dieser Homepage wollen wir alle Bürger der Gemeinde Strullendorf und die gewählten Entscheidungsträger ermutigen, objektiv und intensiv in das Thema einzusteigen. Aktuelles Bild-und Filmmaterial, Einblicke in die Vorgeschichte, konkrete Aussagen über eine mögliche Finanzierung der Umgehungsstraßen, Informationen zu unserem Verein „Lebenswertes Geisfeld“, sowie der Blick auf aktuelle Entwicklungen sollen Sie dabei unterstützen und für Transparenz sorgen.

Wir sind davon überzeugt, dass nach einer sachlichen und ergebnisoffenen Auseinandersetzung alle Geisfelder BürgerInnen, Betriebe und Gaststätten, die Tourismusregion „Fränkische Toskana“ und die Mehrheit der Bürger der Großgemeinde Strullendorf und Litzendorf von dem Bau der Umgehungsstraßen profitieren. Wir sind es unserem Dorf, den derzeitigen Bewohnern und auch den nachfolgenden Generationen schuldig, unser Geisfeld zukunftsfähig, sicherer und damit noch lebenswerter zu gestalten. Dazu soll diese Homepage ihren Beitrag leisten.

 

Gründung des Vereins „Lebenswertes Geisfeld“ 16.07.2015

12 Geisfelder Bürger sind aktiv in der Vorstandsschaft des Vereines tätig:

Dr. Dieter Heim (Vorstand)
Manfred Kestler  (2. Vorstand)
Christine Koch  (Kassiererin)
Frank Flechsig  (Schriftführer)
Wolfgang Linsner
Manuela Linsner
Dora Karmann
Andreas Karmann
Willi Odenbach
Kilian Möhrlein
Michaela Kalb
Georg Kalb

Unser Ziel: Geisfeld auch für spätere Generationen lebenswert zu gestalten und zu erhalten

Die Interessengemeinschaft hat von April 2014 bis zum Juli 2015 durch Öffentlichkeitsarbeit, politischen Dialog mit Bürgermeister und Gemeinderäten, mit Zeitungsberichten, Versammlungen und Plakataktionen versucht, die Forderung nach Herausnahme des fließenden Verkehrs aus dem Altdorf zu erreichen, nachdem die drei gewählten Geisfelder Gemeinderäte aktiv gegen die Umgehungen agierten. Dieses Verhalten von Gewählten und für ihre Wähler Verantwortlichen stieß bei uns auf großes Unverständnis. Die Argumente der Interessengemeinschaft wurden nicht berücksichtigt; doch wir geben die Hoffnung auf eine Rücknahme dieser Fehlentscheidung nicht auf. Begründung: Die Sachlage hat sich mit dem amtlich bestätigten Wegfall von Alternativen zur Umgehung geändert. Der Gemeinderat hat seinen mehrheitlichen Beschluss auf der Basis von falschen Informationen und undurchschaubaren persönlichen Motiven getroffen. Das ergibt in unseren Augen die Chance für eine begründete Neuauflage. Jetzt gilt es, durch Überzeugungsarbeit im Gemeinderat eine Mehrheit für unser Ziel zu finden. Der Verein gibt uns neue Kraft und die Unterstützung für unser Vorhaben. .

Lebenswertes Geisfeld

Verein zur Förderung der dörflichen Entwicklung

Satzung

 

§1 Name und Sitz

  1. Der Verein führt den Namen: Lebenswertes Geisfeld - Verein zur Förderung der dörflichen Entwicklung.
  2. Der Sitz des Vereins ist Geisfeld.

§2 Ziel und Zweck des Vereins

  1. Ziel des Vereins ist es, Geisfeld, auch für künftige Generationen, lebenswert zu gestalten.
  2. Zweck des Vereins ist es, die Herausnahme des Durchgangsverkehrs aus dem Ortskern von Geisfeld zu erreichen, um die Vollendung der Dorferneuerungsmaßnahmen zu ermöglichen.
  3. Das Satzungsziel wird verwirklicht durch politische und juristische Überzeugungsarbeit in der Gemeinde mittels Aufklärung, Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit.
  4. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschraftliche Zwecke.

§3 Erwerb der Mitgliedschaft

  1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person ab Vollendung des 14. Lebensjahres und jede juristische Person werden. Über den Aufnahmeantrag entscheidet abschließend der Vorstand.
  2. Die Mitgliedschaft endet
           a: mit dem Tod des Mitglieds,
           b: durch freiwilligen Austritt,
           c: durch Streichung von der Mitgliederliste,
           d: durch Ausschluß aus dem Verein

 

§4 Rechte und Pflichten der Mitglieder

  1. Bei der Mitgliederversammlung sind die Mitglieder mit je einer Stimme stimmberechtigt.
  2. Die Mitglieder fördern den Verein in seinem Bestreben zur Erfüllung der Vereinsaufgaben und unterstützen die Vereinsarbeit durch Vorschläge und Anregungen.

§5 Mitgliedsbeitrag

Von den Mitgliedern wird ein Jahresmitgliedsbeitrag erhoben. Die Höhe des Jahresbeitrags sowie dessen Fä1ligkeit werden von der Mitgliederversammlung bestimmt.

 

§6 0rgane des Vereins

Die Organe des Vereins sind
       a: der Vorstand,
       b: die Mitgliederversammlung.

 

§7 Der Vorstand

  1. Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus

           a: dem ersten Vorsitzenden, Dr. Dieter Heim
           b: dem zweiten Vorsitzenden, Manfred Kestler
           c: dem Schriftführer, Frank Flechsig
           d: dem Kassenwart, Christine Koch
           e: dem ersten Beirat, Wolfgang Linsner
           f: dem zweiten Beirat, Manuela Linsner
           g: dem dritten Beirat, Dora Karmann
           h: dem vierten Beirat, Andreas Karmann
           i: dem fünften Beirat, Willi Odenbach
           j: dem sechsten Beirat, Kilian Möhrlein
           k: dem siebten Beirat, Michaela Kalb
           l: dem achten Beirat, Georg Kalb

  2. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich jeweils durch zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinschaftlich vertreten.
  3. Die Vereinigung mehrerer Vorstandsämter in einer Person ist unzulässig.

 

§8 Amtsdauer des Vorstandes

  1. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt, vom Tag der Wahl angerechnet. Er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt
  2. Wiederwahl ist zulässig.

 

§9 Mitgliederversammlung

  1. In der Mitgliederversammlung hat jedes anwesende Mitglied eine Stimme.

  2. Die Mitgliederversammlung ist insbesondere zuständig für
          a: Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstands,
          b: Entlastung des Vorstandes,
          c: Festsetzung der Höhe und der Fälligkeit des Jahresbeitrages,
          d: Wahl und Abberufung des Vorstands,
          e: Beschlußfassung über Änderung der Satzung,
          f: Beschlußfassung über die Auflösung Vereins.

  3. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Versammlungsleiters den Ausschlag.
  4. Über den Verlauf der Mitgliederversammlung, insbesondere über die gefassten Beschlüsse, ist eine Niederschrift zu fertigen, die vom Versammlungsleiter und einem von der Mitgliederversammlung gewählten Protokollführer zu unterzeichnen ist.

 

§10 Satzungsänderung

  1. Zur Satzungsänderung ist eine Mehrheit von zwei Drittel der Stimmen der Mitgliederversammlung erforderlich.

 

§11 Auflösung des Vereins

  1. Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit der in §10 festgelegten Stimmenmehrheit beschlossen werden.
  2. Bei Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen dem Kindergarten St, Magdalena in Geisfeld zu, wo es für Bildungszwecke verwendet werden soll.

Die vorstehende Satzung wurde von der Gründungsversammlung verabschiedet.

 

Geisfeld, den 16. Juli 2015 Der Vorstand

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Den ausgefüllten Mitgliedsdsantrag senden Sie bitte an:

Dr. Dieter Heim
Oberer Geisberg 12
96129 Geisfeld

22.10.2017 Fahrradaktion
11.05.2017 Bericht über die Gesprächsrunde
22.02.2017 Einladung Bürgerversammlung
20.02.2017 öff. Gemeinderatssitzung - Ferngesteuerte Poller für die Alte Dorfstrasse ?

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20.02.2017 in Strullendorf ging es unter Top 5 um die „Ortsdurchfahrt Geisfeld. Vorstellung der möglichen Umbaumaßnahmen. Bericht nach Besprechungen mit dem Staatl. Bauamt“. Nachdem sich bislang alle innerörtlichen Alternativen zu den geplanten Umgehungsstraßen auf den freiliegenden Trassen als nicht realisierbar erwiesen hatten, wie etwa Temporeduzierung, Flüsterasphalt, Gehsteigverbreiterung, Zebrastreifen etc., versuchte es Bürgermeister Desel mit der Erstellung von sog. Querungshilfen an den drei Ortseinfahrten von Bamberg, Litzendorf und Leesten. Er klärte mit dem Bauamt ab, ob, wo und wozu solche Maßnahmen möglich und wie sie zu  finanzieren seien. Um dies alles zu klären, wurde das Ingenieurbüro Sauer beauftragt, gegen entsprechende Rechnungsstellung Planungsunterlagen zu entwerfen und finanzielle Aufwendungen zu berechnen. Diese Arbeitsergebnisse wurden dem Gemeinderat in der og. Sitzung vorgestellt.
Querungshilfen dienen dazu, an besonderen Gefahrenstellen durch Inseln in der Fahrbahnmitte Fußgängern die Überquerung des Fließverkehrs zu erleichtern und Gefährdungen zu minimieren. Sie dienen ausdrücklich nicht dazu, zulässige Fahrgeschwindigkeiten zu verringern. Sie sind so ausgelegt, dass man weiterhin mit 50 km/h die Querungshilfen passieren kann. Eine Verringerung der zahlenmäßigen Verkehrsbelastung wird natürlich nicht eintreten.
Die von Ing. Sauer gewählten Standorte der drei Inseln erscheinen eher nach Kriterien des einfacheren, aber notwendigen Grunderwerbs zu entsprechen, als einer nachvollziehbaren Nutzungsfrequenz. Das gilt v.a. an den Einfahrten von Bamberg und Litzendorf.

Schweigende Betroffenheit machte sich bei den Gegnern der auch von Ing. Sauer wieder ins Spiel gebrachten Umgehungen breit, die alle „flickschusterlichen“  (Spörlein, CSU) Bemühungen erübrigen würden, als die Kostenbeteiligung der Gemeinde an diesen drei Umbaumaßnahmen genannt wurde: ca. € 350 000!

Das grotesk anmutende Missverhältnis von Aufwand und Ertrag bei Querungshilfen im Vergleich zu Ortsumgehungen wurde nur von den Mitgliedern der CSU Fraktion  (Dresel, Loch, Saffer, Spörlein, Weghorn) thematisiert. Die beiden anwesenden GR aus Geisfeld Drs. Schwantes (NL, SPD) hüllten sich in Schweigen; GR Dorscht (ebenfalls Geisfeld) war der Sitzung fern geblieben. Auch CSU Bürgermeister Desel bezog keine Position; er moderierte ohne Stellung zu beziehen den Top 5. Zu Wort meldete sich nur GR Zahner (NL), der unnachgiebig darauf bestand, die Abstimmung der Mehrheit des Gemeinderates vom Dezember 2014 nicht in Frage zu stellen und bei der Ablehnung der Entlastung des Ortes durch Umgehungsstraßen zu bleiben.
Zwei Erwägungen des Ing. Sauer sollen wegen ihrer Realitätsferne noch genannt werden:  Um das Wenden und Rückstoßen des Linien- und Schulbusses im Ort auszuräumen, wurde auch ins Spiel gebracht, die verkehrsberuhigte Alte Dorfstraße für den Busverkehr wieder zu öffnen und über ferngesteuerte Poller nach Bamberger Vorbild vor dem Beherbergungsbetrieb „Luisenhof“ zu kanalisieren.  Ganz neu tauchte zudem eine sog. „Westerschließung“ auf, eine Verbindung von der Litzendorfer zur Bamberger Straße durch ein erst noch zu erschließendes Wohngebiet hinter den Scheunen, um den Schwerverkehr aus der Ortschaft fern zu halten. Warum man dann nicht auf die 300 Meter weiter im Westen  liegende Trasse der Westumgehung zugreifen will, entzieht sich jeglicher Logik.

Kopfschüttelnd und teils auch sprachlos ob der im Gemeinderat mehrheitlich spürbaren Ignoranz und Sachfremdheit verließen die zahlreich erschienenen Geisfelder den Ort des Geschehens in der festen Absicht, gegen diesen teueren Alibi-Unsinn der Querungshilfen und der Poller in ihrem schönen Ort mit allen Mitteln zu kämpfen und weiterhin den Bau der Umgehungsstrassen einzufordern.

Dr. Dieter Heim

10.02.2017 Brief an den Bürgermeister
10.07.2016 Bericht im Bayerischen Rundfunk

Geisfelder Umgehungsproblematik in der „Frankenschau“

Ein Kamerateam des Bayerischen Rundfunks, Studio Nürnberg  hat auf Einladung des Vereins „Lebenswertes Geisfeld“ an zwei Tagen im Juni Filmaufnahmen zur  den  umstrittenen Umgehungsstraßen des Ortes gedreht. Obwohl die Trassen seit der Flurbereinigung vor gut 30 Jahren freigehalten sind und die Finanzierung zu  85 % durch den Bayerischen Staat - neuerdings durch den Bayerischen Innenminister Herrmann vor Ort bestätigt – übernommen wird, steht derzeit noch die Ablehnung durch den zuständigen Gemeinderat Strullendorf im Raum. Der Filmbeitrag widmet sich dieser widersprüchlichen Situation und wird gesendet am kommenden Sonntag, 10.07.2016 ab 17.45 Uhr in der „Frankenschau“ unter BR 3.

12.05.2016 Einladung Bürgerversammlung

Liebe Mitglieder unseres Vereins,

seit Ende 2015 bis zum heutigen Tag haben wir mehrfach versucht, mit allen Fraktionen des Strullendorfer Gemeinderates und auch mit Bürgermeister Desel über das weitere Vorgehen um ein lebenswertes Geisfeld Gespräche zu führen.

Bürgerblock (Ausnahme Werner Haas), Neue Liste und SPD zeigten - aus welchen Gründen auch immer – keinen Gesprächsbedarf an.

Unsere drei Geisfelder Gemeinderäte –Frau Dr. Schwantes, Neue Liste, Herr Dr. Schwantes SPD, Markus Dorscht, CSU teilten uns in einem gemeinsam unterzeichneten Schreiben vom 24.01.2016 mit, dass sie ein Gespräch zum jetzigen Zeitpunkt nicht für zielführend  halten.

Mit Schreiben vom 11.04.2016 haben wir Herrn Bürgermeister Desel gebeten, uns doch mitzuteilen, welche Gespräche und Verhandlungen mit wem geführt hat, worauf sich unsere drei Gemeinderäte berufen. Wir haben ihn auch daran erinnert, dass er die vor fast einem Jahr den  Geisfeldern versprochene Bürgerversammlung immer noch nicht gehalten hat.

Die Bürgerversammlung findet jetzt am 12. Mai 2016 um 19.00 Uhr im Geisfelder Pfarrsaal statt.

Wir nehmen doch an, dass alle Gemeinderäte mit dem 1. und 2. Bürgermeister anwesend sein und ihre bislang nicht bekannten Visionen von einem lebenswerten Geisfeld den Geisfelder Bürgern vorstellen werden. Unser Verein hat inzwischen rd. 300 Mitglieder und wir ermuntern alle,  zu dieser informativen und wichtigen Versammlung möglichst vollzählig zu erscheinen. Wir lieben unser schönes Dorf und wollen es lebenswert machen und erhalten.


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