Welche Kosten kämen beim Bau der Süd- bzw. Westumgehung auf die Gemeinde zu?
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 10. Juni 2013 (siehe Amtsblatt) wurden folgende Kosten für den Bau der beiden Umgehungsstraßen genannt.
Für die Westumgehung inklusive Planungskosten ca. 1,3 Mio €
und für die Südumgehung inklusive Planungskosten ca. 3,6 – 4 Mio €.
Bezuschusst würde das Bauvorhaben mit 85 % vom Bayerischen Staat, was u.a. auch von Innenminister Joachim Herrmann anlässlich des 60 jährigen Jubiläums des Geisfelder Sportvereins persönlich bestätigt und zugesagt wurde.
Die Planungskosten würden mit 12 % der Bausumme an die Gemeinde vergütet.
Der Anteil der Kosten für die Westumgehung, den die Gemeinde Strullendorf somit erbringen müsste, würde somit bei einem Zuschuss von 85 % im Höchstfall bei ca. 195.000 € liegen.
Bei der Südumgehung läge der gemeindliche Eigenanteil bei einem Zuschuss von 85 % bei ca. 600.000 €.
Das heißt also, insgesamt wären bei einem Bau der beiden Umgehungsstraßen von der Gemeinde Strullendorf ca. 795.000 € zu tragen und nicht 1,4 Mio €, wie es Bürgermeister Desel im Interview des Bayerischen Fernsehens angedeutet hat.
Zudem muss unbedingt noch erwähnt werden, dass der Betrag von ca. 795.000 € laut Zusage der Bayerischen Staatsregierung auf 10 Jahre verteilt in Raten zurückbezahlt werden kann. Das wären also jährlich ca. 79.500 €, die für die Gemeinde bei einem Gesamthaushalt 2016 von 16.675.000,00 € zu erbringen wären. In unseren Augen eine Summe, die ohne Probleme aufzubringen ist.
Welche Kosten kämen auf die Anlieger der Magdalenen- und Litzendorfer Strasse zu?
Für die innerörtliche Magdalenen- und Litzendorfer Strasse gilt:
Deren Anlieger haben schon vor Jahren von der Gemeinde Gebührenvorbescheide in erheblicher Höhe erhalten, obwohl nicht einmal 40 % der geplanten Dorferneuerungsmaßnahmen durchgeführt wurden. Dieses Geld wurde also bereits bezahlt, ohne dass dafür die entsprechenden angekündigten Maßnahmen von Seiten der Gemeinde erbracht und abgeschlossen wurden.
Zudem bleibt festzuhalten, dass bevor die Magdalenen- und die Litzendorfer Strasse von der Gemeinde Strullendorf als gemeindeeigene Straßen übernommen werden, diese von Seiten des Straßenbauamtes auf Kosten des Bayerischen Staates hergerichtet werden.
Wie dann eine Verkehrsberuhigung aussehen soll, müsste wie bei einer Dorferneuerung üblich zwischen Gemeinde und Anlieger geklärt werden. Hier geht es u.a. um Gehsteige, auch andere Lösungen sind denkbar.